Praktischer Führer | Handelsvorschriften im Mittleren Osten
   
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  VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Einfuhrbestimmungen
1. Lokale Vertretung / Rechtliche Bestimmungen für Handels- und Vertriebsvertretung
2. Legalisierung von Handelsvertretungsvereinbarungen
3. Normen and technische Vorschriften
4. Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften
5. Devisenbewirtschaftung
6. Einfuhrkontrolle
7. Ausfuhrkontrolle und -lizenzen
8. Dokumente
9. Zollgebühren
  1. Lokale Vertretung / Rechtliche Bestimmungen für Handels- und Vertriebsvertretung
  Es ist sehr wichtig, den richtigen Vertriebspartner sowohl für Ihren Markt als auch für Ihre Produkte auszuwählen. Im allgemeinen haben am Ort ansässige Vertriebspartner ein besseres Verständnis für den Markt als Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens, die sich nur punktuell im Land aufhalten.
  Europäische Unternehmen können einen Alleinvertreter in den VAE bestimmen oder in jedem der einzelnen Emirate oder für jedes Produkt einen Handelsvertreter ernennen.
  • Bei der Auswahl eines Vertreters sollte man vor allem auf folgendes achten: er muss in der Lage sein, neue Geschäfte anzubahnen; falls erforderlich, Kontakte zur Regierung und Wissen darüber haben, wie Angelegenheiten im Land zu erledigen sind; er muss in der Lage sein, Sie über die neuesten Änderungen von Bestimmungen oder Vorschriften zu informieren und über erforderliche Vorgehensweisen Bescheid zu wissen.
  • Es gibt im wesentlichen 3 Möglichkeiten des Exports in die VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE.
  Direkter Handel
Internationale Hersteller und Exporteure können durch direkte Geschäftsverbindungen mit Importeuren und Händlern, die bereits auf dem Markt etabliert sind, unmittelbar mit dem Land in geschäftliche Beziehung treten. Diese Art von Handel eignet sich am besten für geringvolumigen Handel oder zum Testen des Marktes und sollte andernfalls nicht als Dauerlösung praktiziert werden.
  Handelsvertretungen

Ein ausländisches Unternehmen, das in die VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE Waren einzuführen wünscht, kann dies tun, indem es einen ortsansässigen Handelsvertreter und Vertriebspartner ernennt.

Die VAE sind eine Föderation, und es kann daher erforderlich sein, mehr als einen Vertreter zu ernennen, um eine effektive Marktabdeckung zu gewährleisten.

Alternativ hierzu kann ein Alleinvertreter ernannt werden. In der Praxis ernennen viele ausländische Unternehmen jedoch mehrere Vertreter jeweils für einzelne bestimmte Gebiete des Landes, und viele haben zudem separate Vereinbarungen über die Vertretung von einzelnen Produkten.

Alle Handelsvertretungsvereinbarungen müssen mit größter Sorgfalt verfasst werden, wobei die Produkte und regionalen Gebiete, für die der Vertreter zuständig sein soll, exakt anzugeben sind.

Es ist vor allem zu beachten, dass sich alle Vertreter beim Ministerium für Wirtschaft und Handel registrieren lassen müssen. Nur Personen, die Staatsbürger der VAE sind, oder Unternehmen, die sich mehrheitlich oder ganz im Besitz von Staatsbürgern der VAE befinden, können sich beim Ministerium für Wirtschaft und Handel als örtliche Vertreter registrieren lassen.

Einem Vertreter kann ohne sein schriftliches Einverständnis nicht gekündigt werden.

Eine Vereinbarung erlangt nur dann rechtliche Gültigkeit, wenn eine direkte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter existiert, aus der seine alleinige Zuständigkeit für das bezeichnete Gebiet hervorgeht.

Bitte beachten Sie, dass solche Vertretungsvereinbarungen, wenn sie einmal geschlossen sind, nur sehr schwer wieder gekündigt werden können. Es empfiehlt sich daher, bzw. ist gar unabdingbar, vor dem Eingehen einer solchen Vereinbarung rechtlichen Rat zu suchen.
  Einrichtung einer Firmen-Präsenz in den VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN

Zur Gründung eines Unternehmens in den VAE ist es zunächst grundsätzlich erforderlich, von der örtlichen Gebietskörperschaft, bzw. im Falle von Dubai Stadt von der Dubaier Abteilung für Wirtschaftliche Entwicklung eine diesbezügliche Lizenz zu erhalten. Es gibt drei Kategorien von Lizenzen:

1. Handelslizenzen, die alle Handelsaktivitäten abdecken.
2. Berufliche Lizenzen für akademische Berufe, Dienstleister, Handwerker und Künstler.
3. Industrielle Lizenzen für industrielle bzw. Produktionsaktivitäten.

Rechtliche Strukturen für Handelsgeschäfte unterliegen dem Gesetz über Handelsunternehmen und den 7 Kategorien von Gesellschaftsformen: offene Handelsgesellschaft (general partnership), einfache Kommanditengesellschaft (simple commandite partnership), Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (private unlimited company), öffentliche Aktiengesellschaft (public shareholding company), nichtöffentliche Aktiengesellschaft (private shareholding company), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) und Kommanditaktiengesellschaft (share commandite company). Hierbei wird eine Beteiligung durch Staatsbürger der VAE in Höhe von 51 Prozent vorausgesetzt, obgleich mitunter Ausnahmen gemacht werden. Offene Handelsgesellschaften sind jedoch für Ausländer nicht zulässig.

Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros ausländischer Unternehmen können sich bis zu 100% in ausländischem Besitz befinden aber müssen einen Service-Agent ernennen (nicht zu verwechseln mit dem Handelsvertreter), der entweder ein Staatsbürger der VAE oder ein Unternehmen in hundertprozentigem Besitz von Staatsbürgern der VAE sein kann. Die Verpflichtungen des Service-Agenten sind begrenzt. Er ist weder direkt in geschäftliche Angelegenheiten involviert noch haftbar. Auch gibt es Beschränkungen bezüglich der Aktivitäten, die Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros ausüben dürfen.

Ein Unternehmen kann sich dann zu 100% in ausländischem Besitz befinden, wenn es sich in einer der Freihandelszonen innerhalb der Emirate ansiedelt. Diese Art von Firmenansiedlung ist besonders günstig für Unternehmen, die das Gebiet als regionalen Produktions- oder Vertriebsstandort nutzen möchten, wobei ein Großteil des Umsatzes jedoch außerhalb der VAE erzielt werden soll.
  2. Legalisierung von Handelsvertretungsvereinbarungen
  Wenn die Vereinbarung in Europa unterzeichnet wurde, muss sie:

1. durch einen öffentlichen Notar beglaubigt sein.

2. durch das Außenministerium legalisiert sein.

3. durch die Legalisierungsabteilung der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate legalisiert sein.
  3. Normen and technische Vorschriften
  Europäische & Internationale Normen, sowie einzelne andere zugelassene Normen gelten im Land und werden verbreitet genutzt.

Halal-Zertifikate für Fleischprodukte

Das Einführen aller rindfleisch- oder geflügelfleischhaltiger Produkte erfordert die Beibringung eines Gesundheitszeugnisses des Ursprungslandes sowie eines Zertifikates über die Halal-Schlachtung, das durch ein anerkanntes islamisches Zentrum im Ursprungsland ausgestellt sein muss.
  4. Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften
  Alle Konsumprodukte müssen in arabischer Sprache etikettiert sein.

Die Etikettierung muss z. B. folgende Informationen enthalten:
  • Platzierung der Identifikationsdaten,
  • Identifizierung des Erzeugers,
  • Produktinformationen,
  • Einheitsqualität durchschnittlicher Güte,
  • Vorschriften zu Hygiene und Inhaltsstoffen.
  • Markennamen,
  • Herstellungs- und Verfallsdaten,
  • Ursprungsland,
  • Eine vollständige Liste aller Inhalts- und Zusatzstoffe.
  5. Devisenbewirtschaftung
  In den VAE gibt es keine Devisenbewirtschaftung oder andere Beschränkungen der Rückführung von Gewinnen oder Kapital durch ausländische Investoren.
  6. Einfuhrkontrolle
  Die Einfuhr von in Israel hergestellten Waren ist verboten.
  Alle Druckerzeugnisse, Filme und Bänder müssen durch das Informationsministerium genehmigt werden.
  Die Einfuhr von pornografischem Material, Elfenbein/Horn des Rhinozeros, Cannabis, alkoholischen Getränken, Waffen, Feuerwerkskörpern, Narkotika sowie Opium ist ebenfalls streng verboten.
  Exporte in die VAE können auf Wunsch vor dem Versand inspiziert werden.
  Importe in die VAE können nur durch Importeure durchgeführt werden, die im Besitz einer entsprechenden Handelslizenz sind. Importe für den öffentlichen Sektor sollten durch die Regierung in Abu Dhabi verbürgt werden, während dies für den Privaten Sektor in den seltensten Fällen erforderlich ist.
  Eine Genehmigung durch die lokale Regierung ist erforderlich für:
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Waffen, Feuerwerkskörpern, Munition, Sprengstoff, Narkotika und Medikamenten, landwirtschaftlichen Pestiziden, Schweinefleisch/schweinefleischhaltigen Produkten und Funkgeräten.
  7. Ausfuhrkontrolle und -lizenzen
  Die Exportvorschriften der europäischen Regierungsorgane sehen vor, dass einige Waren und Technologien nicht ausgeführt werden dürfen, und dies unter anderem aus folgenden Gründen:
  • Bewahrung der gemeinschaftlichen Sicherheit der Europäischen Staaten und deren Nato-Verbündeter
  • aus Gründen der Nationalen Sicherheits- und Außenpolitik
  • internationale rechtliche Verpflichtungen und Engagement
  • Nichtverbreitungspolitik
Falls Waren oder Technologien der Ausfuhrkontrolle Ihres Landes unterliegen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beibringen, um sie legal ausführen zu können.
  8. Dokumente
  Die meisten Einfuhren in die VAE (außer solchen mit geringem Geldwert) erfordern das Beibringen einer Handelsrechnung sowie eines Ursprungszeugnisses der Arabischen Handelskammer.
  Die Handelsrechnung muss die des Lieferanten sein und darf nicht durch Vertreter, Agenten oder Importeure erstellt worden sein.
  Es müssen für alle Ein- und Ausfuhren beigebracht werden: beglaubigte Ursprungserklärung der Lieferanten. Standardmäßige Handelspapiere wie die Ursprungsurkunde mit Firmennamen und Anschrift des Herstellers, Konnossemente, Packliste sowie verschiedene Regierungs- / Botschaftsbescheinigungen.
  Die Handelsrechnung sowie das Ursprungszeugnis müssen durch die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Ihrem Land beglaubigt werden.
  9. Zollgebühren
  Zollgebühren werden nach dem CIF Wert oder ad valorem oder warenspezifisch erhoben.
  Auf einige Waren, eingeschlossen alle Transitladungen, werden keine Zölle erhoben. (u. a. Nahrungsmittel, Medikamente Importe für den öffentlichen Sektor)
  Die Zollbehörden können als Sicherheit eine Bar- oder Bankgarantie verlangen, die dem Besitzer der Waren bei deren Wiederausfuhr aus den VAE zurückerstattet wird (Dies gilt nicht innerhalb der Freihandelszonen.)
  Die Zollgebühr für alkoholische Getränke beläuft sich auf 80% und für Tabakwaren auf 50%.
  Für alle anderen Waren, außer Lebensmitteln und Waren für die Regierung und die Ölindustrie, betragen die Zollgebühren 4%.
  Waren können zollfrei eingeführt und in jeder der Freihandelszonen der VAE gelagert werden. Auf Waren, die daraufhin in die VAE eingeführt werden entfallen nur geringe Zollgebühren in Höhe von derzeit 4%, je nach Art der Ware (auf Zigaretten sind beispielsweise 75% Zollgebühren zu entrichten).
  In der Regel werden auf Handelsmuster, die nach Dubai bzw. In die Nördlichen Emirate eingeführt werden keine Zollgebühren erhoben.
  Die Einfuhr höherwertiger Waren wie Schmuck bedarf einer vorherigen Einfuhrgenehmigung, die freie Einfuhr muss mit dem Zoll-Direktor vereinbart werden, wenn möglich über einen ortsansässigen Sponsoren oder Agenten.