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| Praktischer
Führer | Handelsvorschriften im Mittleren Osten |
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Saudi-Arabien |
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Bahrain |
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Ägypten |
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Qatar |
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Jordanien |
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Der Libanon |
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1.
Lokale Vertretung / Rechtliche Bestimmungen für Handels-
und Vertriebsvertretung |
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Es ist
sehr wichtig, den richtigen Vertriebspartner sowohl für
Ihren Markt als auch für Ihre Produkte auszuwählen.
Im allgemeinen haben am Ort ansässige Vertriebspartner
ein besseres Verständnis für den Markt als Mitarbeiter
eines ausländischen Unternehmens, die sich nur punktuell
im Land aufhalten. |
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Europäische
Unternehmen können einen Alleinvertreter in den VAE
bestimmen oder in jedem der einzelnen Emirate oder für
jedes Produkt einen Handelsvertreter ernennen.
- Bei der Auswahl eines Vertreters sollte man vor allem
auf folgendes achten: er muss in der Lage sein, neue
Geschäfte anzubahnen; falls erforderlich, Kontakte
zur Regierung und Wissen darüber haben, wie Angelegenheiten
im Land zu erledigen sind; er muss in der Lage sein,
Sie über die neuesten Änderungen von Bestimmungen
oder Vorschriften zu informieren und über erforderliche
Vorgehensweisen Bescheid zu wissen.
- Es gibt im wesentlichen 3 Möglichkeiten des Exports
in die VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE.
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Direkter
Handel
Internationale Hersteller und Exporteure können durch
direkte Geschäftsverbindungen mit Importeuren und Händlern,
die bereits auf dem Markt etabliert sind, unmittelbar mit
dem Land in geschäftliche Beziehung treten. Diese Art
von Handel eignet sich am besten für geringvolumigen
Handel oder zum Testen des Marktes und sollte andernfalls
nicht als Dauerlösung praktiziert werden. |
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Handelsvertretungen
Ein ausländisches Unternehmen,
das in die VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE Waren einzuführen
wünscht, kann dies tun, indem es einen ortsansässigen
Handelsvertreter und Vertriebspartner ernennt.
Die VAE sind eine Föderation, und es kann daher erforderlich
sein, mehr als einen Vertreter zu ernennen, um eine effektive
Marktabdeckung zu gewährleisten.
Alternativ hierzu kann ein Alleinvertreter ernannt werden.
In der Praxis ernennen viele ausländische Unternehmen
jedoch mehrere Vertreter jeweils für einzelne bestimmte
Gebiete des Landes, und viele haben zudem separate Vereinbarungen
über die Vertretung von einzelnen Produkten.
Alle Handelsvertretungsvereinbarungen müssen mit größter
Sorgfalt verfasst werden, wobei die Produkte und regionalen
Gebiete, für die der Vertreter zuständig sein
soll, exakt anzugeben sind.
Es ist vor allem zu beachten, dass sich alle Vertreter beim
Ministerium für Wirtschaft und Handel registrieren
lassen müssen. Nur Personen, die Staatsbürger
der VAE sind, oder Unternehmen, die sich mehrheitlich oder
ganz im Besitz von Staatsbürgern der VAE befinden,
können sich beim Ministerium für Wirtschaft und
Handel als örtliche Vertreter registrieren lassen.
Einem Vertreter kann ohne sein schriftliches Einverständnis
nicht gekündigt werden.
Eine Vereinbarung erlangt nur dann rechtliche Gültigkeit,
wenn eine direkte schriftliche Vereinbarung zwischen dem
Vertretenen und dem Vertreter existiert, aus der seine alleinige
Zuständigkeit für das bezeichnete Gebiet hervorgeht.
Bitte beachten Sie, dass solche Vertretungsvereinbarungen,
wenn sie einmal geschlossen sind, nur sehr schwer wieder
gekündigt werden können. Es empfiehlt sich daher,
bzw. ist gar unabdingbar, vor dem Eingehen einer solchen
Vereinbarung rechtlichen Rat zu suchen. |
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Einrichtung
einer Firmen-Präsenz in den VEREINIGTEN ARABISCHEN
EMIRATEN
Zur Gründung eines Unternehmens
in den VAE ist es zunächst grundsätzlich erforderlich,
von der örtlichen Gebietskörperschaft, bzw. im
Falle von Dubai Stadt von der Dubaier Abteilung für
Wirtschaftliche Entwicklung eine diesbezügliche Lizenz
zu erhalten. Es gibt drei Kategorien von Lizenzen:
1. Handelslizenzen, die alle Handelsaktivitäten abdecken.
2. Berufliche Lizenzen für akademische Berufe, Dienstleister,
Handwerker und Künstler.
3. Industrielle Lizenzen für industrielle bzw. Produktionsaktivitäten.
Rechtliche Strukturen für Handelsgeschäfte unterliegen
dem Gesetz über Handelsunternehmen und den 7 Kategorien
von Gesellschaftsformen: offene Handelsgesellschaft (general
partnership), einfache Kommanditengesellschaft (simple commandite
partnership), Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung
(private unlimited company), öffentliche Aktiengesellschaft
(public shareholding company), nichtöffentliche Aktiengesellschaft
(private shareholding company), Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (limited liability company) und Kommanditaktiengesellschaft
(share commandite company). Hierbei wird eine Beteiligung
durch Staatsbürger der VAE in Höhe von 51 Prozent
vorausgesetzt, obgleich mitunter Ausnahmen gemacht werden.
Offene Handelsgesellschaften sind jedoch für Ausländer
nicht zulässig.
Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros ausländischer
Unternehmen können sich bis zu 100% in ausländischem
Besitz befinden aber müssen einen Service-Agent ernennen
(nicht zu verwechseln mit dem Handelsvertreter), der entweder
ein Staatsbürger der VAE oder ein Unternehmen in hundertprozentigem
Besitz von Staatsbürgern der VAE sein kann. Die Verpflichtungen
des Service-Agenten sind begrenzt. Er ist weder direkt in
geschäftliche Angelegenheiten involviert noch haftbar.
Auch gibt es Beschränkungen bezüglich der Aktivitäten,
die Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros
ausüben dürfen.
Ein Unternehmen kann sich dann zu 100% in ausländischem
Besitz befinden, wenn es sich in einer der Freihandelszonen
innerhalb der Emirate ansiedelt. Diese Art von Firmenansiedlung
ist besonders günstig für Unternehmen, die das
Gebiet als regionalen Produktions- oder Vertriebsstandort
nutzen möchten, wobei ein Großteil des Umsatzes
jedoch außerhalb der VAE erzielt werden soll. |
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2.
Legalisierung von Handelsvertretungsvereinbarungen |
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Wenn die
Vereinbarung in Europa unterzeichnet wurde, muss sie:
1. durch einen öffentlichen Notar beglaubigt sein.
2. durch das Außenministerium legalisiert sein.
3. durch die Legalisierungsabteilung der Botschaft der Vereinigten
Arabischen Emirate legalisiert sein. |
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3.
Normen and technische Vorschriften |
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Europäische
& Internationale Normen, sowie einzelne andere zugelassene
Normen gelten im Land und werden verbreitet genutzt.
Halal-Zertifikate für Fleischprodukte
Das Einführen aller rindfleisch- oder geflügelfleischhaltiger
Produkte erfordert die Beibringung eines Gesundheitszeugnisses
des Ursprungslandes sowie eines Zertifikates über die
Halal-Schlachtung, das durch ein anerkanntes islamisches
Zentrum im Ursprungsland ausgestellt sein muss. |
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4.
Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften |
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Alle Konsumprodukte
müssen in arabischer Sprache etikettiert sein.
Die Etikettierung muss z. B. folgende Informationen enthalten:
- Platzierung der Identifikationsdaten,
- Identifizierung des Erzeugers,
- Produktinformationen,
- Einheitsqualität durchschnittlicher Güte,
- Vorschriften zu Hygiene und Inhaltsstoffen.
- Markennamen,
- Herstellungs- und Verfallsdaten,
- Ursprungsland,
- Eine vollständige Liste aller Inhalts- und Zusatzstoffe.
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5.
Devisenbewirtschaftung |
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In den VAE
gibt es keine Devisenbewirtschaftung oder andere Beschränkungen
der Rückführung von Gewinnen oder Kapital durch
ausländische Investoren. |
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6.
Einfuhrkontrolle |
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Die
Einfuhr von in Israel hergestellten Waren ist verboten.
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Alle Druckerzeugnisse,
Filme und Bänder müssen durch das Informationsministerium
genehmigt werden. |
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Die Einfuhr
von pornografischem Material, Elfenbein/Horn des Rhinozeros,
Cannabis, alkoholischen Getränken, Waffen, Feuerwerkskörpern,
Narkotika sowie Opium ist ebenfalls streng verboten. |
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Exporte
in die VAE können auf Wunsch vor dem Versand inspiziert
werden. |
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Importe
in die VAE können nur durch Importeure durchgeführt
werden, die im Besitz einer entsprechenden Handelslizenz
sind. Importe für den öffentlichen Sektor sollten
durch die Regierung in Abu Dhabi verbürgt werden, während
dies für den Privaten Sektor in den seltensten Fällen
erforderlich ist. |
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Eine Genehmigung
durch die lokale Regierung ist erforderlich für:
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken,
Waffen, Feuerwerkskörpern, Munition, Sprengstoff, Narkotika
und Medikamenten, landwirtschaftlichen Pestiziden, Schweinefleisch/schweinefleischhaltigen
Produkten und Funkgeräten. |
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7.
Ausfuhrkontrolle und -lizenzen |
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Die Exportvorschriften
der europäischen Regierungsorgane sehen vor, dass einige
Waren und Technologien nicht ausgeführt werden dürfen,
und dies unter anderem aus folgenden Gründen:
- Bewahrung der gemeinschaftlichen Sicherheit der Europäischen
Staaten und deren Nato-Verbündeter
- aus Gründen der Nationalen Sicherheits- und Außenpolitik
- internationale rechtliche Verpflichtungen und Engagement
- Nichtverbreitungspolitik
Falls Waren oder Technologien der Ausfuhrkontrolle Ihres
Landes unterliegen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung
beibringen, um sie legal ausführen zu können.
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8.
Dokumente |
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Die meisten
Einfuhren in die VAE (außer solchen mit geringem Geldwert)
erfordern das Beibringen einer Handelsrechnung sowie eines
Ursprungszeugnisses der Arabischen Handelskammer. |
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Die Handelsrechnung
muss die des Lieferanten sein und darf nicht durch Vertreter,
Agenten oder Importeure erstellt worden sein. |
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Es müssen
für alle Ein- und Ausfuhren beigebracht werden: beglaubigte
Ursprungserklärung der Lieferanten. Standardmäßige
Handelspapiere wie die Ursprungsurkunde mit Firmennamen
und Anschrift des Herstellers, Konnossemente, Packliste
sowie verschiedene Regierungs- / Botschaftsbescheinigungen. |
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Die Handelsrechnung
sowie das Ursprungszeugnis müssen durch die Botschaft
der Vereinigten Arabischen Emirate in Ihrem Land beglaubigt
werden. |
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9.
Zollgebühren |
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Zollgebühren
werden nach dem CIF Wert oder ad valorem oder warenspezifisch
erhoben. |
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Auf einige
Waren, eingeschlossen alle Transitladungen, werden keine
Zölle erhoben. (u. a. Nahrungsmittel, Medikamente Importe
für den öffentlichen Sektor) |
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Die Zollbehörden
können als Sicherheit eine Bar- oder Bankgarantie verlangen,
die dem Besitzer der Waren bei deren Wiederausfuhr aus den
VAE zurückerstattet wird (Dies gilt nicht innerhalb
der Freihandelszonen.) |
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Die Zollgebühr
für alkoholische Getränke beläuft sich auf
80% und für Tabakwaren auf 50%. |
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Für
alle anderen Waren, außer Lebensmitteln und Waren
für die Regierung und die Ölindustrie, betragen
die Zollgebühren 4%. |
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Waren können
zollfrei eingeführt und in jeder der Freihandelszonen
der VAE gelagert werden. Auf Waren, die daraufhin in die
VAE eingeführt werden entfallen nur geringe Zollgebühren
in Höhe von derzeit 4%, je nach Art der Ware (auf Zigaretten
sind beispielsweise 75% Zollgebühren zu entrichten).
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In der Regel
werden auf Handelsmuster, die nach Dubai bzw. In die Nördlichen
Emirate eingeführt werden keine Zollgebühren erhoben.
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Die Einfuhr
höherwertiger Waren wie Schmuck bedarf einer vorherigen
Einfuhrgenehmigung, die freie Einfuhr muss mit dem Zoll-Direktor
vereinbart werden, wenn möglich über einen ortsansässigen
Sponsoren oder Agenten. |
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