Praktischer Führer | Handelsvorschriften im Mittleren Osten
   
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  Jordan Import Rules
1. Devisenbewirtschaftung
2. Einfuhrkontrolle
3. Ausfuhrkontrolle und Ausfuhrlizenz
4. Staatliche Handelsorganisationen
5. Normen and technische Vorschriften
6. Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften
7. Dokumente
8. Handelsmuster und befristete Einfuhren
9. Zollgebühren
  1. Devisenbewirtschaftung
  Ausländischen Investoren ist es gestattet, unbegrenzte Beträge ausländischer Währung bei den Banken des Landes auf Konten zu führen.
  Es existieren für ausländische Investoren keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung.
  2. Einfuhrkontrolle
  Das Versorgungsministerium importiert und bestimmt die Preise für:
  • Strategische Nahrungsmittel wie Reis, Weizen, Mehl, Zucker, und einige Trockenmilchprodukte.
  • Grundlegende Baustoffe.
  • Brennstoffprodukte.
  Die Regierung gestattet es dem Privatsektor, einige der oben genannten Waren einzuführen wie zum Beispiel Reis, Zucker, Mehl (abgepackt), und Trockenmilch.
  Importeure, die einen Akkreditiv eröffnen wollen, müssen eine Bargeldvorauszahlung in Höhe von 20% der Fabrik und Maschinenausrüstung, 25% der Rohstoffe und landesüblichen Verpackungsstoffe, 30% für Nahrungsmittel, 70% für andere Waren, und 80% für Einfuhren in Freihandelszonen tätigen.
  Beim Ministerium für Industrie und Handel muss für alle Einfuhren und Ausfuhren eine Lizenz beantragt werden, für Waren des privaten Handels gibt es jedoch keine Beschränkungen - außer denen, die durch das Versorgungsministerium auferlegt werden. Für Importeure, die Waren in den Freihandelszonen lagern, entstehen Gebühren in Höhe von 1%.
  Im Januar 1998 trat in Jordanien das Single Administrative Document (SAD) in Kraft, wodurch die jordanischen Zollbehörden nunmehr mit den EU-Deklarationen konform gehen und die Zollabfertigung in einem Schritt abgewickelt werden kann.
  3. Ausfuhrkontrolle und Ausfuhrlizenz
  Jordaniens bedeutendster Handelspartner ist der Irak. Europäische Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass, insbesondere bei sicherheitsempfindlichen Waren, die Waren jordanische Endnutzer erreichen und nicht in den Irak weiterversandt werden, wo gegenwärtig UN-Sanktionen in Kraft sind.

Die Exportvorschriften der europäischen Regierungsorgane sehen vor, dass einige Waren und Technologien nicht ausgeführt werden dürfen, und dies unter anderem aus folgenden Gründen:

Bewahrung der gemeinschaftlichen Sicherheit der EU- Staaten und deren Nato-Verbündeter

  • aus Gründen der Nationalen Sicherheits- und Außenpolitik
  • internationale rechtliche Verpflichtungen und Engagement
  • Nichtverbreitungspolitik
Falls Waren oder Technologien der Ausfuhrkontrolle Ihres Landes unterliegen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beibringen, um sie legal ausführen zu können.
  4. Staatliche Handelsorganisationen
  Die staatliche Warenbeschaffung funktioniert normalerweise über öffentliche Ausschreibungen, wobei kleinere Beschaffungsaufträge auch über direkte Kontakte laufen können.
  Für die meisten Regierungsverträge ist ein Vertreter auf dem Markt erforderlich.
  5. Normen and technische Vorschriften
  Das jordanische Institut für Normung und Messtechnik Jordan Institute for Standards and Metrology wurde im Jahre 1995 als autonome Einrichtung gegründet, die generell für die Erstellung aller technischen Spezifikationen des Landes verantwortlich ist. Die meisten jordanischen Spezifikationen basieren auf Europäischen Normen und Spezifikationen, insbesondere auf denen Großbritanniens und Deutschlands.
  Halal-Zertifikate für Fleischprodukte
Das Einführen aller rindfleisch- oder geflügelfleischhaltiger Produkte erfordert die Beibringung eines Gesundheitszeugnisses des Ursprungslandes sowie eines Zertifikates über die Halal-Schlachtung, das durch ein anerkanntes islamisches Zentrum im Ursprungsland ausgestellt sein muss.
  6. Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften
  Die Abteilung für Normung und Maße ist für die Etikettierungsvorschriften verantwortlich.
  Differing requirements govern the import of foodstuffs, medicines, chemicals and other consumer products.
  Es existieren unterschiedliche Anforderungen für die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Chemikalien, und Konsumgütern.
  Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, die Etikettierung in zwei Sprachen (Englisch und Arabisch) zu verfassen, insbesondere dann, wenn die Waren für den Massenmarkt vorgesehen sind.
  Die Etikettierung muss auch folgende Informationen enthalten:
  • Platzierung der Identifikationsdaten
  • Identifizierung des Herstellers
  • Produktinformation
  • Einheitsqualität durchschnittlicher Güte
  • Herstellungs- und Verfallsdatum.
  7. Dokumente
  Warensendungen müssen mit einer Handelsrechnung, einem Ursprungszeugnis und Konnossement im Original sowie in so vielen Ausfertigungen wie der Importeur verlangt, versehen sein.

Wenn Waren von London ausgeführt werden, muss die Rechnung durch die dortige Arabische Handelskammer oder andernfalls die Handelskammer ihrer Hauptstadt beglaubigt und durch die Botschaft des Haschemitischen Königreichs von Jordanien legalisiert werden.
  Außerhalb Ihrer Hauptstadt kann die Beglaubigung der Rechnung auch durch eine örtliche Handelskammer oder ähnliche Einrichtung vorgenommen werden. .

Eine Ausfertigung der Rechnung sollte eine Erklärung des Exporteurs enthalten, in der der Preis und das Ursprungsland der Waren bescheinigt wird.
  Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich für Waren mit einem Wert unter JD 300 oder für Waren, die durch ein von der Zollpflicht befreites offizielles oder anderes Organ ausgeführt werden.
  Auf Waren mit nicht beglaubigten Begleitpapieren wir ein Strafzoll in Höhe von 1% des CIF Wertes der Fracht erhoben.
  Ein Strafzoll in Höhe von 1% kann auch auf Waren erhoben werden, die von einem Land aus exportiert werden, das nicht ihr Ursprungsland ist.
  8. Handelsmuster und befristete Einfuhren
  Für eine befristete Wareneinfuhr muss vom Exporteur bei der Zollabteilung ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.
  Nach den Bestimmungen über eine befristete Einfuhr dürfen Waren für ein Jahr eingeführt werden, wobei eine Verlängerungsmöglichkeit besteht. Hierbei handelt es sich um alle Rohstoffe, und Materialien für die industrielle Produktion. Halbfertigzeuge können zum Zwecke der Weiterverarbeitung oder des Exports befristet eingeführt werden.
  Auf Handelsmuster ohne Verkaufswert wird kein Zoll erhoben.
  9. Zollgebühren
  Seit dem 1. März 2000 wird auf alle eingeführten Waren eine kombinierte Gesamtsteuer von weniger als 30% erhoben; ausgenommen davon sind Autos, Zigaretten und alkoholische Getränke.